Die 2009 von Deutschland ratifizierte Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland machen unmissverständlich klar: Menschen mit Behinderung haben das Recht auf vollständige Teilhabe an der Gesellschaft. In Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt es:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Dies gilt auch für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Die GVP Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ist eine Einrichtung zur Eingliederung von psychisch beeinträchtigen Menschen in das Arbeitsleben.
Klaus Dörner, ein deutscher Sozialpsychiater, beschreibt, dass sich die Befriedigung des Arbeitsbedürfnisses der chronisch psychisch beeinträchtigten Menschen als der wirksamste Stabilitätsfaktor für das Leben in der Gemeinde herausgestellt hat und formuliert:
„Wichtiger als das Wohnen scheint es zu sein, dass die chronisch psychisch Kranken um die Möglichkeit wissen, dass sie arbeiten, d.h. durch das Bearbeiten von Sachen für unbekannte Dritte sozial sinnvoll sein können.“
Arbeit erfüllt für psychisch beeinträchtigte Menschen also eine besondere, stabilisierende bzw. therapeutische Funktion.
Es ist jedoch nicht jede Art von Arbeit der psychischen Gesundheit und der persönlichen Entwicklung förderlich. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die vielfältigen Beeinträchtigungen in verschiedenen Bereichen der Lebensführung von chronisch psychisch beeinträchtigten Menschen und könnte wiederum im Arbeitsleben zu diskontinuierlichen Verläufen mit Abbrüchen und Wiedereinstiegsversuchen führen. Die GVP bietet Arbeit, die psychisch beeinträchtigte Menschen bewältigen können und vor allem Arbeit, die gesellschaftliche Bedeutung hat.
Hierbei zeigt sie sich an den verschiedensten Stellen durchlässig in Richtung allgemeinem Arbeitsmarkt. Innerhalb der GVP arbeiten Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung selbstverständlich miteinander. Die Arbeitsaufträge entstammen allesamt der freien Wirtschaft. Die GVP bildet Menschen mit und ohne Behinderung in regulären Berufen aus und der Anteil an Menschen auf ausgelagerten Arbeitsplätzen (Betriebsintegrierte Berufliche Bildung, Betriebsintegrierte Arbeitsplätze) wächst seit Jahren rapide an.
Auf dieser Grundlage erscheint uns berufliche Inklusion, also gelebte Teilhabe am Arbeitsleben, auch innerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen möglich. Wir begleiten Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Ziele und fördern ihre Selbstbestimmung und Verantwortlichkeit. Insbesondere die ausgelagerten Einsatzorte führen zudem erfreulicherweise regelmäßig auch zu Übergängen von einem GVP-Arbeitsplatz in ein reguläres Arbeitsverhältnis innerhalb Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.