Betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAp)

Was sind Betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAp)?

Hierbei handelt es sich um Einsatzorte für Werkstattbeschäftigte in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Beschäftigten werden vor und während ihrer Zeit im Betrieb von qualifizierten Fachkräften der Integrationsbegleitung betreut.

Vorteile eines BiAp:
•    Berufliche Inklusion innerhalb des ersten Arbeitsmarktes 
•    Erweiterung der beruflichen Perspektiven 
•    Eigene Belastungserprobung unter Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes
•    Chance auf Vermittlung

Zielgruppe
Beschäftigte, die sich im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich der GVP befinden und berufliche Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt wünschen.

Voraussetzungen
•    Lust auf einen Einsatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
•    Ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Gesundheitsvorsorge
•    Schlüsselqualifikationen im Bereich der Grundarbeitsfähigkeit

Abläufe & Entwicklungsmöglichkeiten


1. Interne Vorbereitungsphase

Im Rahmen der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Beschäftigten ihre Arbeitsfähigkeit erhalten, auf- und ausbauen. Anhand der individuellen Fähigkeiten und Ressourcen werden berufliche Perspektiven entwickelt und erforderliche Kompetenzen trainiert. Zur Vorbereitung auf einen BiAp stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung:

•    Berufstest und Laufbahnplanung
•    Analyse und Training beruflicher Kompetenzen
•    Soziales Kompetenztraining
•    Angebote der beruflichen Bildung
•    Angebote der Persönlichkeitsentwicklung
•    Individuelles Bewerbungstraining
 
2. Externes Praktikum
Hier werden passgenaue Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Interessen und Ressourcen der Beschäftigten gesucht. Gemeinsam mit dem Ansprechpartner im Betrieb werden die individuellen Tätigkeiten und Rahmenbedingungen festgelegt. Eine intensive Einarbeitung sowie eine bedarfsorientierte Begleitung und Beratung erfolgen durch die Integrationsbegleitung. Das Praktikum erstreckt sich über eine Dauer von vier bis zwölf Wochen. 

3. Betriebsintegrierter Einzelarbeitsplatz
Nach Beendigung des Praktikums wird gemeinsam entschieden, ob ein Wechsel auf einen betriebsintegrierten Einzelarbeitsplatz möglich ist. Die erforderliche Unterstützung am Arbeitsplatz erfolgt nach Bedarf durch die Integrationsbegleitung. Eine Rückkehr in den Werkstattbereich ist jederzeit möglich.

Finanzielle und soziale Leistungen

  • Ausbildungs- oder Übergangsgeld (während der Zeit im Berufsbildungsbereich)
  • Arbeitsförderungsgeld
  • Grund- und Leistungsprämie
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)
  • Jobticket
  • Bei Bedarf Teilnahme am Fahrdienst
  • Betriebsausflug, Urlaubsfreizeit, Betriebsfeste  

 

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