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GVP » Bildung & Beschäftig.. » Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren wird durch den begleitenden Sozialen Dienst durchgeführt.

Aufnahmekriterien

Um an den Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der GVP teilnehmen zu können, sind bestimmte Aufnahmevoraussetzungen zu beachten.

  • Einzugsgebiet
    Stadt Bonn
    Linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis
    Rechtsrheinisch: Königswinter und Bad Honnef
  • Krankheitsbilder
    Das Vorliegen folgender Krankheitsbilder, die jeweils im Einzelfall über fachärztliche Gutachten nachgewiesen sein müssen, stellt eine obligatorische Bedingung für die Aufnahme in die GVP dar:
  • Endogene Psychosen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Neurosen
  • Organische psychische Störungen
  • Psychische Erkrankungen plus Suchterkrankung (Doppeldiagnosen)
  • Psychische Erkrankung plus andere Behinderungsarten, wenn die psychische Erkrankung im Vordergrund steht.
  • Alter
    18 – 65 Jahre


Ablauf des Aufnahmeverfahrens

Nach Eingang der Aufnahmeanfrage wird der Interessent zu einer unverbindlichen Informationsveranstaltung eingeladen, die einmal monatlich stattfindet.
Hier wird ein Überblick über die Einrichtung allgemein und über Ablauf, Aufnahmeverfahren, Kostenträger, Sozialhilferechtliche Regelungen, Entlohnung etc. gegeben.
Außerdem erfolgt eine Besichtigung der Werkstatt. Dabei kommt es zum Kennenlernen der Gruppenleitungen, die einen kurzen Überblick über das spezielle Angebot der Gruppe geben.

Ist der Interessent weiterhin an einer Aufnahme interessiert, wird ein individuelles Erstgespräch vereinbart. Hier können auch Bezugspersonen des Interessenten teilnehmen.

Parallel zum bisher beschriebenen Verfahren ist es erforderlich, dass jeder Interessent einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellt. Die Zuständigkeit ergibt sich aus den geleisteten Beitragszeiten in der Sozialversicherung.
Der zuständige Rehabilitationsträger erstellt daraufhin einen Eingliederungsvorschlag. Sobald die vollständigen Aufnahmeunterlagen vorliegen, werden die Aufnahmebewerbungen in der mehrmals pro Jahr stattfindenden Fachausschusssitzung besprochen und es wird über die grundsätzliche Aufnahme entschieden.

Unter Berücksichtung der Aufnahmekapazitäten der GVP werden in der Fachausschusssitzung die Aufnahmetermine für die Bewerber festgelegt.Die Bewerber werden im Anschluss an die Fachausschusssitzung über das Ergebnis informiert und zum vorgesehenen Termin nochmals gesondert eingeladen. Die Gesamtmaßnahme der GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn GmbH lässt sich selbstverständlich auch als Maßnahme über das Persönliche Budget finanzieren. 

Für das Aufnahmevefahren ist der Begleitende Dienst zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Jaschke.

Kontakt

Ute Jaschke
GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn GmbH
Leitung Begleitender Dienst
Maarstraße 98a
53227 Bonn
Tel 0228/9753-231
Fax 0228/9753-179
jaschke@gvp-bonn.de
www.gvp-bonn.de 


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